OGH 23.9.2025, 9 ObA 57/25k
§ 12 Abs 7 GlbG
Die Kl war bei der Bekl beschäftigt. Am Tag des Ausspruchs der Entlassung war sie schwanger. Sie bekämpfte die Entlassung einerseits mittels Feststellungsklage, gerichtet auf den aufrechten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Andererseits verlangte sie von der Bekl einen Schadenersatz wegen Diskriminierung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

