Übergeben AG AN Betriebsmittel, wie etwa ein Mobiltelefon, einen Laptop oder ein Fahrzeug, stellt sich die Frage nach der sachenrechtlichen Einordnung. Der AG will idR nicht das Eigentum an den Betriebsmitteln übertragen, allerdings werden AN regelmäßig (Rechts-)Besitz erlangen (siehe 1.). In diesem Beitrag wird untersucht, welche schuld- und sachenrechtlichen Rechtsfolgen mit der Besitzeinräumung verbunden sind (siehe 2.). Fragen ergeben sich etwa hinsichtlich der Privatnutzung, bezüglich Aufwendungen auf ein Betriebsmittel oder in Bezug auf ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht bei offenen Lohnforderungen.

