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"Car Allowance"-Vereinbarungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

Aus Der Praxis – Für die PraxisElisabeth BartmannDRdA-infas 2025, 380 Heft 6 v. 1.11.2025

Während arbeitsrechtliche Vereinbarungen über Dienstfahrzeuge regelmäßig in der Praxis vorkommen, ist der Begriff der sogenannten "Car Allowance"1)1)Siehe bspw Hahn/Burischek, Änderungen der Car Policy – Was gilt es aus Dienstgebersicht zu beachten? ARD 6644/4/2019, 3, die diesen Begriff explizit verwenden. (noch) nicht sehr weit verbreitet. Der Begriff kommt aus dem englischsprachigen Raum, wo solche Vereinbarungen wohl häufiger vorkommen als dies in Österreich der Fall ist. Übersetzt werden könnte er mit "Autozulage" oder "PKW-Überlassungspauschale". Inhalt einer solchen Car Allowance-Vereinbarung ist es, die dienstliche Nutzung des privaten PKWs pauschal (meist monatlich) abzugelten. Damit stellt eine solche Vereinbarung eine Alternative zu einem von der AG zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug dar, um die Abgeltung von dienstlichen Autofahrten zu regeln. Der folgende Beitrag soll einige arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen beleuchten.

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