VwGH 20.8.2025, Ra 2025/08/0031
§ 10 AlVG
Der Revisionswerberin war seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) ein Vermittlungsvorschlag als Service-Center-Mitarbeiterin übermittelt worden. Die Bewerbung hätte im Rahmen der persönlichen Teilnahme an einer am 5.6.2024 stattfindenden Vorauswahl stattfinden sollen, an der die Revisionswerberin allerdings nicht teilnahm. Das AMS sprach daraufhin mit Bescheid vom 26.6.2024 aus, dass die Revisionswerberin gem § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 42 Tagen ab 6.6.2024 ihren Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe, weil sie das Zustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung vereitelt habe.

