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Konkludentes Abgehen von vertraglich vereinbartem Schriftlichkeitsgebot in einer Provisionsvereinbarung durch betriebliche Übung ist möglich (trotz vertraglichen Ausschlusses)

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2025/148DRdA-infas 2025, 355 Heft 6 v. 1.11.2025

OGH 17.7.2025, 9 ObA 18/25z

§§ 879, 914 ABGB

Die Bekl vertreibt Tablets samt Software für die Gästekommunikation an die Hotellerie. Die Kl war bei ihr von 24.10.2016 bis 30.4.2024 beschäftigt, zuletzt als "Director Key Account Sales" mit einem Monatsgehalt von € 7.428,- brutto (14-mal jährlich), einem Quartalsbonus von € 2.500,- brutto und einer erfolgsabhängigen Provision. Das Arbeitsverhältnis endete durch AG-Kündigung. Danach zahlte die Bekl der Kl keine Provision mehr aus.

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