Eine Unternehmenszentrale setzt Videoüberwachung zur Eigen-Objektsicherung ein, zwangsläufig werden auch Beschäftigte erfasst.1) Eine Supermarktkette installiert mehrere Kameras, nachdem es zu Fehlbeständen von mehreren tausend Euro gekommen war; einige nicht sichtbare Kameras fokussieren auf die Kassen, um das Verhalten der Angestellten zu überwachen.2) Nach einem Umzug in neue Büroräumlichkeiten lässt die Geschäftsleitung eine Videoüberwachungsanlage montieren, deren Aufnahmebereich neben dem Eingangsbereich auch die Bereiche Küche, Arbeitsgroßraum, Besprechungszimmer und Eingang zur Mitarbeiter- und Gästetoilette im Flur umfasst.3) Beispiele gäbe es viele, aber so einfach geht das nicht, denn eine Videoüberwachung von AN am Arbeitsplatz – egal ob geheim oder nicht – wird von Gerichten als bedeutende Einmischung in das Privatleben der Betroffenen angesehen4) und muss mit den Gesetzen jedenfalls in Einklang stehen.

