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Allzeitthema Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Aus Der Praxis – Für die PraxisMartina ChlestilDRdA-infas 2025, 322 Heft 5 v. 1.9.2025

Eine Unternehmenszentrale setzt Videoüberwachung zur Eigen-Objektsicherung ein, zwangsläufig werden auch Beschäftigte erfasst.1)1)VwGH 23.10.2017, Ro 2016/04/0051. Eine Supermarktkette installiert mehrere Kameras, nachdem es zu Fehlbeständen von mehreren tausend Euro gekommen war; einige nicht sichtbare Kameras fokussieren auf die Kassen, um das Verhalten der Angestellten zu überwachen.2)2)EGMR 17.10.2019, Bsw 1874/13, López Ribalda ua/Spanien (EGMR Bsw1874/13 | Lexis 360). Nach einem Umzug in neue Büroräumlichkeiten lässt die Geschäftsleitung eine Videoüberwachungsanlage montieren, deren Aufnahmebereich neben dem Eingangsbereich auch die Bereiche Küche, Arbeitsgroßraum, Besprechungszimmer und Eingang zur Mitarbeiter- und Gästetoilette im Flur umfasst.3)3)BVwG 18.12.2024, W256 2285492-1. Beispiele gäbe es viele, aber so einfach geht das nicht, denn eine Videoüberwachung von AN am Arbeitsplatz – egal ob geheim oder nicht – wird von Gerichten als bedeutende Einmischung in das Privatleben der Betroffenen angesehen4)4)EGMR 28.11.2017, Bsw 70838/13, Antović und Mirković/Montenegro. und muss mit den Gesetzen jedenfalls in Einklang stehen.

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