OGH 18.3.2024, 10 ObS 10/25f
§ 145 GSVG (= § 264 ASVG)
Der 1950 geborene Kl bezog in den Jahren 2020 und 2021 neben einer Alterspension und einer Versehrtenrente eine slowenische Pension nach den Bestimmungen des slowenischen Gesetzes über die PV und Invaliditätsversicherung. Als slowenische Versicherungszeit wurde (ausschließlich) die Zeit des Freiheitsentzugs des Kl vom 16.1.1950 bis 5.5.1956 herangezogen, die dem Kl durch Beschluss der Kommission zur Durchführung des slowenischen Gesetzes über die Wiedergutmachung von Unrecht vom

