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Anspruchsverlust nach § 10 AlVG: Verlängerung des Sanktionszeitraumes nur um Zeiten des Krankengeldbezugs, nicht aber um sonstige Ruhens- und Unterbrechungszeiten

ArbeitslosenversicherungsrechtThorsten BerkDRdA-infas 2025/102DRdA-infas 2025, 247 Heft 4 v. 1.7.2025

VwGH 20.9.2024, Ra 2024/08/0116

§ 10 AlVG

Der Mitbeteiligte bezog seit dem 9.7.2023 Arbeitslosengeld. Am 11.12.2023 wurde ihm die Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme zugewiesen. Zwar nahm er in weiterer Folge am Vorbereitungstermin zur Maßnahme teil, erschien aber folglich nicht zum Kursstart am 21.2.2024. Das Arbeitsmarktservice (AMS) (Revisionswerberin) sprach daraufhin mit zwei Bescheiden je vom 29.3.2024 aus, dass der Mitbeteiligte einerseits "2 Tage ab 22.2.2024" seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und andererseits "40 Tage ab 22.2.2024" seinen Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Im Spruch der Bescheide war jeweils folgende Passage enthalten:

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