Kein gesonderter feststellender Abspruch über Zuständigkeit des Mitgliedstaats für Leistungsgewährung nach der VO 883/2004 – Ablehnung der Gewährung von Leistungen aus der Unfallversicherung ist eine Leistungssache
EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2025/86DRdA-infas 2025, 192 Heft 3 v. 1.5.2025