OGH 14.1.2025, 8 ObA 53/24p
§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995
Der Kl war als Vertragsbediensteter beim Bekl, der Stadt Wien, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Bekl aufgekündigt. Der Kl brachte eine Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes seines Dienstverhältnisses ein, weil kein Kündigungsgrund vorliegt.

