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Soziale Gestaltungspflicht verpflichtet nicht zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2025/73DRdA-infas 2025, 176 Heft 3 v. 1.5.2025

OGH 14.1.2025, 8 ObA 53/24p

§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995

Der Kl war als Vertragsbediensteter beim Bekl, der Stadt Wien, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Bekl aufgekündigt. Der Kl brachte eine Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes seines Dienstverhältnisses ein, weil kein Kündigungsgrund vorliegt.

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