OGH 14.1.2025, 8 ObA 52/24s
§ 27 AngG
Die Kl manipulierte wiederholt, und zwar am 2.9.2022, 3.9.2022 und zuletzt am 1.10.2022 ihre eigene Zeiterfassung zu Lasten der Bekl. Am 4.10.2022 wurde sie deswegen von der Bekl fristlos entlassen.
OGH 14.1.2025, 8 ObA 52/24s
§ 27 AngG
Die Kl manipulierte wiederholt, und zwar am 2.9.2022, 3.9.2022 und zuletzt am 1.10.2022 ihre eigene Zeiterfassung zu Lasten der Bekl. Am 4.10.2022 wurde sie deswegen von der Bekl fristlos entlassen.
