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Unverzüglichkeitsgrundsatz bei Entlassung wegen fortgesetzter Zeiterfassungsmanipulation

EntscheidungenArbeitsrechtAntonio LercheDRdA-infas 2025/62DRdA-infas 2025, 163 Heft 3 v. 1.5.2025

OGH 14.1.2025, 8 ObA 52/24s

§ 27 AngG

Die Kl manipulierte wiederholt, und zwar am 2.9.2022, 3.9.2022 und zuletzt am 1.10.2022 ihre eigene Zeiterfassung zu Lasten der Bekl. Am 4.10.2022 wurde sie deswegen von der Bekl fristlos entlassen.

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