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Verpflichtung zur Mitwirkung am Berufsfindungsverfahren auch im Verfahren über die Entziehung einer Invaliditätspension

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2025/51DRdA-infas 2025, 114 Heft 2 v. 1.3.2025

OGH 19.11.2024, 10 ObS 62/24a

§§ 99, 305 ASVG

Die Frage der beruflichen Rehabilitierbarkeit betrifft einen für die Entziehung der Invaliditätspension nach § 99 Abs 1 ASVG relevanten Umstand, der aufgrund der unberechtigten Weigerung des Kl, sich am Berufsfindungsverfahren zu beteiligen, nicht beurteilt werden kann. Die Weigerung, sich der für das Verfahren nach § 99 Abs 1 ASVG notwendigen Beobachtung zu unterziehen, stellt demgemäß einen Grund für die Entziehung nach § 99 Abs 2 ASVG dar.

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