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Geringeres Krankengeld bei ungeschmälerter Weiterleistung der Sonderzahlungen durch Arbeitgeber

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2025/52DRdA-infas 2025, 116 Heft 2 v. 1.3.2025

OGH 19.11.2024, 10 ObS 75/24p

§ 125 Abs 3 ASVG

Der Kl war von 27.5.2022 an arbeitsunfähig. Von 27.5. bis 6.9.2022 erhielt der Kl von seinem DG die volle und von 7.9. bis 4.10.2022 die halbe Entgeltfortzahlung. Das Dienstverhältnis bestand im strittigen Zeitraum weiter. Nach dem anwendbaren KollV bleibt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für Zeiten eines Krankenstands ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung ungeschmälert aufrecht.

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