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Sittenwidrige Überwälzung des Entgeltrisikos auf Insolvenz-Entgeltfonds – kein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2025/38DRdA-infas 2025, 101 Heft 2 v. 1.3.2025

OGH 5.12.2024, 8 ObS 3/24k

§ 879 ABGB

Die Kl war von 21.9.2020 bis 3.5.2023 bei einer Gesellschaft beschäftigt, über deren Vermögen am 28.4.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft war der (damalige) Ehegatte der Kl. Aufgrund ihrer administrativen Tätigkeiten hatte die Kl den Überblick über einlangende Rechnungen und die Auftragslage des Unternehmens. Ab Jänner 2022 erhielt sie keine regelmäßigen Entgeltzahlungen mehr. Stattdessen wurden nur noch kleine Teilbeträge ausbezahlt. Im Anschluss an eine Steuerprüfung im April 2022 versicherte ihr der Geschäftsführer im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung, dass Anträge bei der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) anhängig seien und er die ausständigen Lohnforderungen begleichen werde, sobald die Corona-Hilfen ausbezahlt seien. Dies erfolgte jedoch auch nach einer neuerlichen Steuerprüfung im September/Oktober 2022 nicht. Die Kl meldete ihre Forderungen sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der bekl IEF-Service GmbH an. Die Bekl lehnte das von der Kl beantragte Insolvenz-Entgelt ab.

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