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Bemessungsgrundlage für Rehabilitationsgeld bei bloß teilweisem Entgeltanspruch im maßgeblichen Monat

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2025/28DRdA-infas 2025, 45 Heft 1 v. 1.1.2025

OGH 8.10.2024, 10 ObS 25/24k

§§ 143a iVm 125 ASVG

Der nach § 125 Abs 1 Satz 1 ASVG heranzuziehende Beitragszeitraum (der gem § 44 Abs 2 ASVG mit 30 Tagen anzunehmende Kalendermonat) ist auch dann der unmittelbar dem Ende des vollen Entgeltanspruchs vorangegangene Kalendermonat, wenn in diesem Monat zwar mindestens an einem, aber nicht an allen Tagen Anspruch auf volle Entgelt-(fort-)zahlung bestand.

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