OGH 8.10.2024, 10 ObS 95/24d
§ 125 Abs 3 ASVG
Fehlt es in Ansehung der Sonderzahlungen an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, weil dem Versicherten aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem AG zukommt, so haben Sonderzahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes nach § 125 ASVG überhaupt außer Betracht zu bleiben. § 125 Abs 3 ASVG gelangt diesfalls nicht zur Anwendung.

