vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand: Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet nicht mit Beendigung des laufenden Arbeitsjahres

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph RadlingmayrDRdA-infas 2024/157DRdA-infas 2024, 367 Heft 6 v. 1.11.2024

OGH 23.7.2024, 9 ObA 54/24t

§§ 2, 5 EFZG

Der Kl war bei der Bekl von 6.3.2019 bis 28.2.2023 als Arbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung mit 28.2.2023. Die einvernehmliche Auflösung erfolgte während eines Krankenstands des Kl, der von 17.1. bis 14.5.2023 dauerte. Die Bekl zahlte dem Kl das Entgelt bis einschließlich 5.3.2023 fort.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!