OGH 26.6.2024, 9 ObA 27/24x
§ 3 Abs 1b Z 2 BPG
Der Kl war von 15.7.1977 bis 1.11.2000 bei der Bekl als Flugkapitän beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines AG und Lauda Air GmbH vom 24.2.1997 (in weiterer Folge: OS-KV Bord 1997) Anwendung. § 15 OS-KV Bord 1997 sah eine betriebliche Alterspensionsvorsorge vor, wonach der Kl einen Anspruch auf eine leistungsorientierte Pension hatte. Diese wurde nach Ablauf des Abfertigungszeitraums ab 2002 von der * Pensionskasse AG auch erfüllt.

