OGH 12.3.2024, 10 ObS 22/24v
§ 1 Abs 1 HOG
Der 1965 geborene Kl wurde von seinen Pflegeeltern mit Wirksamkeit vom 19.3.1971 an Kindes statt angenommen. Später wurde er massiv durch mehrere Priester und katholische Aufsichtserwachsene missbraucht, ua im Rahmen eines von der Kirche organisierten 14-tägigen Zelturlaubes, an dem er teilnehmen musste. Nachdem er diese Vorkommnisse zufällig auf der Straße anwesenden Gendarmeriebeamten erzählt hatte, wurde er von der Adoptivmutter verprügelt. Die bekl Pensionsversicherungsanstalt lehnte den Antrag des Kl auf Zuerkennung einer Heimopferrente ab.