OGH 16.1.2024, 10 ObS 130/23z
§ 90 B-KUVG
Betriebssport kann als versicherte Tätigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen UV stehen. Damit das Vorliegen von Betriebssport zu privat ausgeübtem Sport unfallversicherungsrechtlich abgegrenzt werden kann, ist es Voraussetzung, dass die regelmäßige sportliche, dem Ausgleich dienende Betätigung vom DG für DN des Unternehmens organisiert und veranstaltet wird.