OGH 13.2.2024, 10 ObS 131/23x iVm 10 ObS 1/24f
§§ 11, 40, 107, 120, 122 und 138 ASVG
Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung nach § 11 Abs 3 lit a ASVG kein Anspruch auf Krankengeld nach § 138 Abs 1 ASVG. Dass Krankengeld gem § 122 Abs 1 Satz 3 ASVG über das Ende der Versicherung hinaus weiter zu gewähren ist, gilt nur solange, als weiterhin die Voraussetzungen für den Anspruch gegeben sind. Es soll damit der Anspruch nicht inhaltlich erweitert, sondern bloß ein schon eingetretener Versicherungsfall ausgeleistet werden.