OGH 14.2.2024, 9 ObA 9/24z
§ 15n Abs 1 MSchG
In gegenständlichem Verfahren wurde die Frage geklärt, ob der im Mutterschutzgesetz (MSchG) vorgesehene Kündigungsschutz bei Elternteilzeit auch greift, wenn die Voraussetzungen einer ununterbrochenen Beschäftigung von drei Jahren für einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nicht erfüllt sind.