VwGH 7.9.2023, Ro 2023/09/0004 (Parallelentscheidung Ro 2023/09/0018)
§ 32 Abs 3 EpiG
Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 17.8.2022 ein Mehrbegehren hinsichtlich der Vergütung des Verdienstentgangs gem § 32 EpiG für einen abgesonderten DN des Beschwerdeführers abgelehnt. Das abgelehnte Mehrbegehren bezog sich auf die Erstattung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags.