OGH 21.11.2023, 10 ObS 95/23b
§§ 252 Abs 2 Z 3 ASVG
Erwerbsunfähigkeit liegt ua vor, wenn eine Erwerbstätigkeit nur bei besonderem Entgegenkommen des DG möglich ist. Ob der Kl auf ein solches besonderes Entgegenkommen des DG angewiesen wäre, ist eine Rechtsfrage.