VwGH 17.10.2023, Ra 2021/08/0142
§ 18a ASVG
Zur Erfüllung der überwiegenden Beanspruchung der Arbeitskraft nach § 18a ASVG ist bei Nichtvorliegen einer der in § 18a Abs 3 ASVG ausdrücklich genannten Situationen ein Betreuungsbedarf des Kindes erforderlich, der dem Maßstab der "ständigen persönlichen Hilfe und besonderen Pflege" nach Umfang und Art jedenfalls gleichkommt.