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Die Limitierung der Vordienstzeitenanrechnung gemäß § 155 Stmk L-DBR ist nicht gleichheitswidrig

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2024/44DRdA-infas 2024, 95 Heft 2 v. 1.3.2024

OGH 17.11.2023, 8 ObA 60/23s

§ 155 Stmk L-DBR

Der Kl war von Mai 2004 bis Dezember 2019 als Prüfer am Rechnungshof des Bundes tätig. Er ist seit 2.1.2020 beim bekl Land in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis vollzeitbeschäftigt, an dessen Rechnungshof er nunmehr als Prüfer arbeitet. Auf sein Dienstverhältnis finden neben dem Dienstvertrag vom 21.1.2020 aufgrund von Art 65 Stmk Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG, LGBl 2010/77) die Bestimmungen des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk L-DBR, LGBl 2003/29 idgF) Anwendung.

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