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Unwirksame Entlassung eines Personalvertreters mangels Zustimmung des Personalvertreterausschusses

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2024/43DRdA-infas 2024, 94 Heft 2 v. 1.3.2024

OGH 11.1.2024, 8 ObA 79/23k

§ 22 Abs 2 NÖ Gemeinde-PersonalvertretungsG

Der Kl ist seit 1985 bei der bekl Gemeinde als Musikschullehrer beschäftigt und wurde am 23.12.2022 entlassen. Obwohl er damals Personalvertreter war, hatte die Bekl davor keine Zustimmung des Personalvertreterausschusses eingeholt. Auf das Dienstverhältnis findet das Niederösterreichische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz Anwendung.

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