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Wen schützt die Schutzklausel? Hintergrund und Wirkung des neuen § 34 APG

Aktuelle SozialpolitikAlexander Pasz, Pia Andrea ZhangDRdA-infas 2024, 63 Heft 1 v. 1.1.2024

1. Einleitung

Nachdem die drohenden Pensionsverluste und allfällige Schutzmöglichkeiten bereits seit dem Frühjahr 2023 in Expert:innenkreisen, aber auch medial, immer wieder diskutiert wurden, wurde letztlich am 11.10.2023 ein bereits im Sommer 2023 eingebrachter Initiativantrag mittels dem Abänderungsantrag 3533/A im Nationalrat um eine entscheidende Bestimmung ergänzt: Zu Pensionen in der gesetzlichen PV mit einem Stichtag im Jahr 2024 wird ein Erhöhungsbetrag hinzugerechnet. In der öffentlichen Diskussion wird diese Regelung auch als "Schutzklausel" bezeichnet (vgl Parlamentskorrespondenz NR 1075, 18.10.2023). Mit BGBl I 2023/133 wurde die Bestimmung schließlich in den Rechtsbestand aufgenommen. Neben einer Vorstellung der Regelung zeigt der Beitrag die Hintergründe und beantwortet die Frage, weshalb ein Erhöhungsbetrag für Pensionen des Jahres 2024 geboten war. Im Besonderen wird zudem auf den persönlichen Anwendungsbereich der Schutzklausel eingegangen, der im Fall der Korridorpension Raum für Interpretation zulässt.

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