OGH 28.9.2023, 10 ObS 9/23f
§ 292 Abs 8 und 9 ASVG
Der Kl bezieht seit Oktober 2021 eine Korridorpension und parallel dazu eine deutsche Rente. Die Ehe des Kl wurde am 18.11.2021 geschieden. Die Ehegatten waren zur Hälfte Eigentümer einer land- bzw forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft. Bis zur Scheidung hat die Gattin des Kl den Betrieb bewirtschaftet. Im Scheidungsvergleich übergab der Kl seinen Anteil der Liegenschaft bzw am Betrieb an die geschiedene Gattin gegen die Leistung eines Ausgleichsbetrags iHv € 30.000,-.