Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung bleibt bei krankheitsbedingtem späteren Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit rechtswirksam – Wiedereingliederungsgeld gebührt aber ab Antrittszeitpunkt
EntscheidungenSozialrechtElisabeth HansemannDRdA-infas 2024/27DRdA-infas 2024, 43 Heft 1 v. 1.1.2024