VwGH 5.7.2023, Ro 2022/08/0009
§113 ASVG
Im Rahmen einer fremdenpolizeilichen Kontrolle stellte die Autobahnpolizei fest, dass ein DN ein Firmenfahrzeug auf dem Weg zu einer Baustelle gelenkt hatte, ohne bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemeldet zu sein. Nach Beendigung der Kontrolle übermittelten die Beamten einen Bericht an die Finanzpolizei mit dem Ersuchen um Überprüfung einer möglichen illegalen Beschäftigung. Die ÖGK verpflichtete die mitbeteiligte Partei gem § 113 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von € 1.800,-.