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Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung bleibt bei krankheitsbedingtem späteren Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit rechtswirksam – Wiedereingliederungsgeld gebührt aber ab Antrittszeitpunkt

EntscheidungenSozialrechtElisabeth HansemannDRdA-infas 2024/27DRdA-infas 2024, 43 Heft 1 v. 1.1.2024

OGH 22.8.2023, 10 ObS 73/23t

§ 143d ASVG

§ 13a AVRAG

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