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Zur Dienstnehmereigenschaft von Speisenzustellern

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2024/21DRdA-infas 2024, 35 Heft 1 v. 1.1.2024

VwGH 7.8.2023, Ra 2023/08/0091

§ 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG

Die betreffenden Personen waren bei der DG als Zusteller von Speisen und Getränken tätig. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: ÖGK) verpflichtete die DG per Bescheid zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, da sie die Zusteller als der Pflichtversicherung in der KV, PV und UV gem § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG unterliegende DN qualifizierte. Das BVwG bestätigte den Bescheid der ÖGK. Dagegen erhob die DG Revision an den VwGH, die von diesem jedoch zurückgewiesen wurde.

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