VwGH 26.7.2023, Ra 2023/08/0084 bis 0085
§ 4 Abs 1, 2 und 4 ASVG
Die erstrevisionswerbende Partei betreibt ein Unternehmen, das für Versicherungsunternehmen tätig ist und ua die Rückholung von Versicherten von beliebigen Orten organisiert. Wenn eine Begleitung erforderlich war, wurden im verfahrensgegenständlichen Zeitraum der Aufenthaltsort der Person und der voraussichtlich benötigte Zeitraum an einen Pool von bei der erstrevisionswerbenden Partei tätigen medizinisch ausgebildeten Begleitpersonen übermittelt. Die von der erstrevisionswerbenden Partei kontaktierten Personen hatten dann zwei Stunden Zeit, um sich für den Auftrag zu melden. Danach erfolgte die Entscheidung durch die erstrevisionswerbende Partei, wer den Auftrag konkret bekam. Nach Annahme eines Auftrags wurden die Flüge für die jeweilige Begleitperson gebucht.