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Keine Neubemessung des 2022 geltend gemachten Arbeitslosengeldes aufgrund Senkung des Steuersatzes durch die Ökosoziale Steuerreform

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2024/19DRdA-infas 2024, 31 Heft 1 v. 1.1.2024

VwGH 18.10.2023, Ra 2022/08/0121

§ 21 AlVG

Der Revisionswerber verlangte nach Zugang der Mitteilung über seinen Leistungsanspruch einen Bescheid über die Höhe der Leistung. Mit Bescheid vom 11.1.2022 sprach das Arbeitsmarktservice (AMS) über die Höhe seines Bezuges ab und stellte fest, dass das Arbeitslosengeld ab 1.1.2022 täglich € 45,17 betrage. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das AMS mit

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