VwGH 18.10.2023, Ra 2022/08/0121
§ 21 AlVG
Der Revisionswerber verlangte nach Zugang der Mitteilung über seinen Leistungsanspruch einen Bescheid über die Höhe der Leistung. Mit Bescheid vom 11.1.2022 sprach das Arbeitsmarktservice (AMS) über die Höhe seines Bezuges ab und stellte fest, dass das Arbeitslosengeld ab 1.1.2022 täglich € 45,17 betrage. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das AMS mit