OGH 18.10.2023, 9 ObA 59/23a
§§ 101, 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Ein Aera Manager focht die Änderungskündigung seiner AG an. Die Änderungskündigung beinhaltete den Verlust seiner Position als Area Manager sowie seines Dienstwagens. Dem AN wurde eine Tätigkeit in einer von mehreren Filialen der AG angeboten. Im Falle einer Tätigkeit in der Filiale der AG an seinem Wohnort wäre er der Filialleiterin unterstellt, deren Vorgesetzter er war. Darüber hinaus hätte er anders als bisher feste Arbeitszeiten.