Der Beitrag "Betriebsverfassungsrechtliche Datenschutz-Compliance am Beispiel der Einsicht des Betriebsrates in Personaldaten"1) zeigte anhand eines konkreten, von der Datenschutzbehörde rechtskräftig entschiedenen Anlassfalles den rechtlichen Rahmen und die rechtlichen Grenzen des Datentransfers vom AG zu betrieblichen Interessenvertretungsorganen (hinsichtlich Betriebsverfassung und Datenschutz) auf. Zulässige und praktikable Ausübungsmodi der Einsichtnahme des BR in Personaldaten, entsprechende (freiwillige) Datentransfers zwischen AG und BR sowie die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Betriebsratskommunikation samt jeweils notwendiger Datensicherheitsmaßnahmen sind Gegenstand dieses vertiefenden Praxisbeitrages.