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Anspruch auf Pflegegeld für aus der Ukraine Vertriebene

EntscheidungenSozialrechtJohanna RachbauerDRdA-infas 2023/187DRdA-infas 2023, 382 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 22.8.2023, 10 ObS 62/23z

§ 3a Abs 2 BPGG

Ein besonderer Hilfsbedarf gem Art 13 Abs 4 MassenzustromRL besteht auch bei Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) iSd § 4 Abs 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) haben.

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