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Bezug einer Urlaubsersatzleistung begründet keinen Berufsschutz

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2023/185DRdA-infas 2023, 381 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 24.7.2023, 10 ObS 87/23a

§ 255 Abs 2 ASVG

Der 1969 geborene Kl begehrte mittels Antrags vom 6.7.2021 eine Invaliditätspension. Er hatte in Nordmazedonien eine Fachausbildung im Bauwesen abgeschlossen, die mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tiefbauer gem § 27a BAG gleichgehalten wird. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag hat er 89 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund Erwerbstätigkeit sowie – ua – einen Beitragsmonat der Pflichtversicherung (September 2017) infolge des Bezugs von Urlaubsersatzleistung gem § 9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) erworben. Die Bekl lehnte mit Bescheid vom 21.1.2022 den Antrag des Kl ab.

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