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Sozialplan: Bloße Ressourcenverschiebung in einer Abteilung stellt keine Betriebsänderung iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG dar

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2023/166DRdA-infas 2023, 355 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 26.7.2023, 9 ObA 45/23t

§ 97 Abs 1 Z 4, § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG

Die Kl war beim bekl Kreditinstitut von 1.10.1996 bis 31.3.2022 als Angestellte beschäftigt, ihr Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung der Bekl.

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