OGH 28.6.2023, 9 ObA 51/22y
§ 89 ArbVG
Im vorliegenden Fall begehrte der Betriebsausschuss von der bekl AG iZm der finanziellen Ausgestaltung einer durch BV geregelten betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung die Gewährung der Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.