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Die Befugnisse des Betriebsrats werden durch die Datenschutz-Grundverordnung nicht berührt

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2023/165DRdA-infas 2023, 354 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 28.6.2023, 9 ObA 51/22y

§ 89 ArbVG

Im vorliegenden Fall begehrte der Betriebsausschuss von der bekl AG iZm der finanziellen Ausgestaltung einer durch BV geregelten betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung die Gewährung der Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.

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