OGH 26.7.2023, 9 ObA 46/23i
§§ 914, 915 ABGB
Die bei der Bekl beschäftigte Kl hatte im Arbeitsvertrag eine Verfallsklausel, wonach "Ansprüche aus dem diesem Vertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten gegenüber der Arbeitgeberin schriftlich erhoben werden", vereinbart.