OGH 31.5.2023, 9 ObA 28/23t
§ 1163 Abs 1 ABGB
Der bei der Bekl sowohl als Elektroinstallationstechniker als auch als Betriebselektriker tätige Kl beanspruchte die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Die Bekl übermittelte daraufhin ein Dienstzeugnis, wonach der Kl die Tätigkeiten als Elektrohelfer verrichtete. Nachdem sich die Bekl weigerte, das Dienstzeugnis zu korrigieren, forderte der Kl die Ausstellung eines korrigierten Dienstzeugnisses auf dem Klagsweg ein.