OGH 31.5.2023, 9 ObA 14/23h
§ 1155 ABGB
Der Kl war seit 2.7.2009 bei der Bekl als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Zu den Aufgaben des Straßenbahnfahrers zählt es ua, gehbehinderten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen in den Straßenbahnzug zu helfen, wobei Sicherheitsabstände zu den Fahrgästen von einem Meter oder mehr nicht eingehalten werden können.