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Die Bildschirmbrille im Arbeitnehmer:innenschutzrecht

Aus der Praxis – Für die PraxisPetra StreithoferDRdA-infas 2023, 273 Heft 4 v. 1.7.2023

Ein Anspruch von AN auf eine Bildschirmbrille besteht, wenn Bildschirmarbeit iSd des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) vorliegt und eine Augenuntersuchung die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ergibt. Der EuGH hat zuletzt Klarstellungen zur Eigenschaft als Bildschirmbrille und zum Kostenersatz durch AG getroffen.

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