Bund-Verlag, Frankfurt 2022,
XIV, 678 Seiten, kartoniert, € 54,-
Zum Beschäftigtendatenschutz macht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nur allgemeine Vorgaben. Mit der Öffnungsklausel in Art 88 DSGVO überlässt sie die Regelungsbefugnis den Mitgliedstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat – im Gegensatz zu Österreich – von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht. Spezielle Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz und damit für alle Beschäftigungsverhältnisse finden sich dort in § 26 BDSG, allerdings nur in sehr allgemeiner Form. Damit ist auch in der BRD von einer Regelungsknappheit auszugehen, die ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bewirkt, welche Verarbeitungen von Beschäftigtendaten erlaubt bzw welche eindeutig unzulässig sind.

