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Covid-19-Erkrankung eines privaten Nachhilfelehrers: Keine Berufskrankheit mangels vergleichbarer Gefährdung wie in der Schule

EntscheidungenSozialrechtElisabeth BischofreiterDRdA-infas 2023/120DRdA-infas 2023, 250 Heft 4 v. 1.7.2023

OGH 21.2.2023, 10 ObS 149/22t

§ 177 Abs 1, Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG

Der maßgebliche Unterschied in der abstrakten Exponiertheit eines Lehrers bzw einer Lehrerin an einer Schule gegenüber Infektionskrankheiten im Vergleich zu der abstrakt mit der Tätigkeit als Unterrichtender an einem Nachhilfeinstitut verbundenen Risikosituation besteht in der Zahl der insgesamt im Gebäude und in den jeweiligen Unterrichtsräumen zusammenkommenden Personen.

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