OGH 21.2.2023, 10 ObS 5/23t
§§ 203 ff ASVG
Der Kl wurde am 30.10.2020 Zeuge eines Verkehrsunfalls und führte Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Opfer durch. Aufgrund von traumatischen Vorerlebnissen als Sanitäter führte dies zu einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zu diesem Zeitpunkt bestanden bereits psychische Vorleiden, welche eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 15 % bedingt haben. Durch diesen Vorfall ist eine zusätzliche Minderung der Erwerbsfähigkeit von 5 % eingetreten.

