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Betriebsverfassungsrechtliche Datenschutz-Compliance am Beispiel der Einsicht des Betriebsrats in Personaldaten

Aus der Praxis – Für die PraxisWolfgang Goricnik, Jens WinterDRdA-infas 2023, 203 Heft 3 v. 1.5.2023

1. Einleitung

Mit dem Geltungsbeginn der DSGVO1)1)Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. am 25.5.2018 standen in einer ersten Phase der unternehmerischen Umsetzung zunächst die Datenströme im B2C-Bereich im Fokus der rechtlichen und technischen Prüfung. Seit einiger Zeit werden auch die unternehmensinternen Datenströme rechtlich näher geprüft und hinterfragt, dies vor allem aus zwei Gründen: Zum einen aufgrund einer gestiegenen Datenschutz-Awareness der Mitarbeiter, zum anderen aufgrund gestiegener Compliance-Anforderungen an Unternehmen (nicht zuletzt auch als Folge der laufenden Einführung unionsrechtlich gebotener Whistleblowing-Kanäle, zumal der "Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten" in den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie2)2)RL (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. fällt).

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