1. Einleitung
Mit dem Geltungsbeginn der DSGVO1) am 25.5.2018 standen in einer ersten Phase der unternehmerischen Umsetzung zunächst die Datenströme im B2C-Bereich im Fokus der rechtlichen und technischen Prüfung. Seit einiger Zeit werden auch die unternehmensinternen Datenströme rechtlich näher geprüft und hinterfragt, dies vor allem aus zwei Gründen: Zum einen aufgrund einer gestiegenen Datenschutz-Awareness der Mitarbeiter, zum anderen aufgrund gestiegener Compliance-Anforderungen an Unternehmen (nicht zuletzt auch als Folge der laufenden Einführung unionsrechtlich gebotener Whistleblowing-Kanäle, zumal der "Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten" in den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie2) fällt).

