OGH 25.1.2023, 8 ObA 91/22y
§ 5a Abs 1 VBG
Der Kl ist seit dem Jahr 2005 Vertragslehrer mit einer vollen Lehrverpflichtung an der HTBLVA G* und wurde im Jahr 2016 zum Vorstand der Abteilung "Kunst und Design" bestellt. In dieser Funktion gehört es zu seinen Aufgaben, Sitzungen und Konferenzen vorzubereiten, an der Lehrfächerverteilung und der Erstellung des Stundenplans mitzuwirken, das Budget zu erstellen, künstlerische Eignungsprüfungen vorzubereiten und zu bewerten sowie eine Sprechstunde abzuhalten. Er ist für etwa 800 Schüler zuständig und muss auch einschreiten, wenn unerwartete Probleme mit Schülern oder Lehrern auftreten.

